Ihre Anwältinnen für Scheidung in Frankfurt

Ein Scheidungsverfahren kann weichenstellend für das Leben nach der Ehe sein – insbesondere in finanzieller Hinsicht.
Wir beraten Sie umfassend, klären über rechtliche Folgen auf und begleiten Sie einfühlsam durch alle Schritte.

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Voraussetzungen für die Scheidung

Das Gesetz schreibt vor, dass eine Scheidung in Deutschland nur durch einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin eingereicht werden darf. Voraussetzung ist das Scheitern der Ehe – konkret bedeutet das:

    Trennungsjahr (1 Jahr, Zustimmung beider Parteien)

    Die Ehe gilt als gescheitert, wenn beide Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben und der Scheidung zustimmen. Idealerweise geschieht dies in getrennten Wohnungen – aus praktischen Gründen ist aber auch ein getrenntes Leben in der gemeinsamen Wohnung möglich.

    Ausnahmen vom Trennungsjahr (z. B. häusliche Gewalt)

    In seltenen Fällen – z. B. bei häuslicher Gewalt oder unzumutbaren Zuständen – kann das Trennungsjahr entfallen. Hier ist eine frühzeitige rechtliche Beratung besonders wichtig.

    Was passiert, wenn eine/r nicht zustimmt (3 Jahre Trennungszeit)

    Stimmt ein Ehegatte der Scheidung nicht zu, ist eine Scheidung erst nach drei Jahren Trennung möglich – dann auch gegen den Willen des anderen.

Ihr direkter Weg zu uns

Als spezialisierte Familienanwälte in Frankfurt bieten wir seit vielen Jahren umfassende Unterstützung bei Ehe und Scheidung mit fachlicher Klarheit, Einfühlungsvermögen und einem offenen Ohr – kompetent, persönlich und lösungsorientiert.

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Was bei einer Scheidung zu regeln ist

Neben dem eigentlichen Antrag müssen auch die sogenannten Scheidungsfolgen geklärt werden:

    Zugewinnausgleich

    Unterhalt

    Versorgungs­ausgleich

    Nutzung der Ehewohnung

    Aufteilung der Haushalts­gegen­stände

So läuft das Erstgespräch ab

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail, um einen Termin zu vereinbaren. Auch bei einvernehmlichen Scheidungen beraten wir Sie gerne – auf Wunsch gemeinsam mit beiden Ehegatten. Wenn alle Beteiligten einverstanden sind, kann die Kommunikation mit beiden Ehegatten erfolgen.

Wir haben in über 15 Jahren anwaltlicher Tätigkeit im Familienrecht zahlreiche Mandanten bei ihrer Scheidung begleitet – und gemeinsam gute, tragfähige Lösungen gefunden.

Eine persönliche Vorsprache in unserer Kanzlei ist nicht zwingend notwendig. Auf Wunsch kann Ihre Scheidung auch vollständig online erfolgen. Die Kommunikation erfolgt dann bequem per E-Mail oder Telefon.

Das benötigen wir für das Erstgespräch

Um Sie zielgerichtet beraten zu können, bringen Sie bitte die folgende Unterlagen mit zum ersten Gespräch.

  • Eheurkunde (ggf. mit Übersetzung)
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Datum der Trennung
  • Informationen zu Netto-Einkommen und Vermögen beider Ehegatten
  • Falls vorhanden: Ehevertrag oder Trennungs- / Scheidungsfolgenvereinbarung

Termin vereinbaren und Scheidungsfragen klären

Sie möchten wissen, wie eine Scheidung abläuft und was dabei rechtlich zu beachten ist?
Wir beraten Sie persönlich, verständlich und mit dem Blick auf das Wesentliche.

Schlottke-Wegner – Reinarz
Fachanwalts- und Mediationskanzlei
für Familienrecht
Böhmerstraße 3
60322 Frankfurt am Main