Transparente Kosten – klare Regelungen

Anwaltskosten im Familien- und Erbrecht verständlich erklärt.

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Wir begleiten Sie mit Klarheit, Erfahrung und Empathie.

    transparent

    klar

    offen kommuniziert

Die Kosten anwaltlicher Tätigkeit richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In bestimmten Fällen kann auch eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden. Gerne informieren wir Sie frühzeitig und transparent über die zu erwartenden Kosten.

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Wie berechnen sich Anwaltskosten?

Die Vergütung anwaltlicher Leistungen richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Maßgeblich für die Berechnung ist in der Regel der sogenannte Gegenstandswert beziehungsweise Streitwert. Dieser richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit.

Je nach Art und Umfang der Tätigkeit entstehen unterschiedliche Gebühren – etwa für Beratung, außergerichtliche Vertretung oder gerichtliche Verfahren.

Gerne erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch, wie sich die Gebühren in Ihrem konkreten Fall voraussichtlich berechnen.

Beratung, Verfahrenskosten und Versicherung

Neben der allgemeinen Vergütungsregelung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz stellen sich häufig praktische Fragen: Welche Kosten entstehen im Erstgespräch? Gibt es staatliche Unterstützung Und übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten? Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen im Überblick.

Erstberatung

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Gebühr für eine anwaltliche Erstberatung gesetzlich begrenzt.
Im Erstgespräch klären wir Ihre rechtliche Situation, besprechen mögliche Vorgehensweisen und informieren Sie transparent über die weiteren Schritte und Kosten.

Verfahrenskostenhilfe

Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Gebühr für eine anwaltliche Erstberatung gesetzlich begrenzt.
Im Erstgespräch klären wir Ihre rechtliche Situation, besprechen mögliche Vorgehensweisen und informieren Sie transparent über die weiteren Schritte und Kosten.

Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, kann diese – je nach Vertragsumfang – die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit übernehmen.
Gerne prüfen wir für Sie, ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme möglich ist.

Honorarvereinbarung

In bestimmten Fällen kann anstelle der gesetzlichen Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden.

Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn der gesetzliche Gegenstandswert die tatsächliche Bedeutung oder den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht angemessen widerspiegelt.

Eine Honorarvereinbarung wird stets transparent besprochen und schriftlich festgehalten.

Individuelle Kosteneinschätzung

Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch über die voraussichtlich entstehenden Kosten in Ihrem konkreten Fall. Transparenz und Klarheit sind für uns selbstverständlich.

Unsere Leistungen im Überblick

Erfahren Sie mehr über die Felder, die wir in unserer Kanzlei täglich bedienen und finden Sie heraus, ob Sie zu uns passen.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt rechtliche Fragen rund um Ehe, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht und Umgang mit Kindern.
Wir unterstützen Sie in schwierigen familiären Situationen und sorgen für faire und tragfähige Lösungen.

Erbrecht

Das Erbrecht beschäftigt sich mit allem, was beim Vererben wichtig ist: vom Testament über die gesetzliche Erbfolge bis zur Nachlassregelung.
Wir helfen Ihnen bei der Vorsorge und stehen auch im Erbfall beratend zur Seite.

Mediation

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zur Konfliktlösung – z. B. in Familien oder bei Erbsachen.
Als neutrale Vermittlerinnen unterstützen wir Sie dabei, gemeinsame und nachhaltige Lösungen zu finden – ohne Gerichtsverfahren.

Cooperative Praxis

Die Cooperative Praxis ist ein strukturiertes außergerichtliches Verfahren zur Konfliktlösung – insbesondere bei Trennung und Scheidung.
Beide Parteien werden anwaltlich begleitet und verpflichten sich zu einer respektvollen, einvernehmlichen Lösung – ohne gerichtliche Auseinandersetzung.