Ihre Anwältinnen für Patientenverfügung in Frankfurt
Wer entscheidet für mich, wenn ich es selbst nicht mehr kann? Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie selbst – und entlasten Ihre Angehörigen in schweren Situationen. Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche rechtssicher und verständlich zu formulieren.
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Was ist eine Patientenverfügung?
Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Anweisung an Ärzte, Pflegekräfte und Vertreter, wie im medizinischen Ernstfall verfahren werden soll.
Typische Situationen in denen eine Patientenverfügung greift:
- Nach einem schweren Unfall
- Bei Bewusstlosigkeit oder Koma
- Im Endstadium einer unheilbaren Krankheit
- Bei fortgeschrittener Demenz
Eine gültige Patientenverfügung gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre persönlichen Wünsche auch dann respektiert werden, wenn Sie selbst nicht mehr handeln oder sprechen können.
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Warum ist eine präzise Formulierung so wichtig?
Allgemeine Aussagen wie „ich möchte nicht künstlich am Leben erhalten werden“ reichen oft nicht aus. Damit Ihre Patientenverfügung im Ernstfall tatsächlich beachtet wird, muss sie klar und konkret formuliert sein.
Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. XII ZB 61/16) hat gezeigt:
- Unklare oder pauschale Aussagen führen häufig dazu, dass Ärzte und Betreuer Ihren Willen nicht rechtssicher umsetzen können.
- Nur wenn konkret beschrieben ist, in welchen Situationen welche Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, ist die Verfügung verbindlich.
Nur wenn konkret beschrieben ist, in welchen Situationen welche Maßnahmen gewünscht oder abgelehnt werden, ist die Verfügung verbindlich.
Form & Inhalt – worauf Sie bei der Vorsorgevollmacht achten sollten
Eine Patientenverfügung ist nur dann wirksam, wenn sie bestimmten rechtlichen Anforderungen genügt. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob Ihre bestehende Verfügung ausreichend ist – oder ob Anpassungen nötig sind. Folgende Punkte sollten immer beachtet werden:
Schriftform
Die Verfügung muss schriftlich vorliegen und handschriftlich unterschrieben sein.
Konkretisierung
Aussagen wie „würdevolles Sterben“ sind zu ungenau – es müssen konkrete Situationen und Maßnahmen beschrieben sein.
Aktualität
Auch wenn keine feste Gültigkeitsdauer vorgeschrieben ist, sollte die Verfügung regelmäßig überprüft und ggf. aktualisiert werden.
Ergänzende Dokumente
Eine Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung kann die Umsetzung zusätzlich absichern.
Häufige Fehler & Risiken
Auch wenn eine Patientenverfügung formal korrekt erstellt wurde, kann sie im Ernstfall nicht wirksam sein – z. B. wenn sie zu vage formuliert oder nicht auffindbar ist. Folgende typische Fehler sind dringend zu vermeiden:
- Verwendung von Standardmustern ohne Anpassung an die persönliche Situation
- Allgemeine Aussagen, die medizinisch nicht eindeutig sind
- Keine vorhandenen Kopien bei Angehörigen, Hausarzt oder Bevollmächtigten
- Keine Aktualisierung nach wichtigen Lebensveränderungen (z. B. Krankheit, Pflegebedürftigkeit)
- Keine ergänzenden Vollmachten, sodass Ärzte sich rechtlich absichern müssen
Solche Fehler können dazu führen, dass Ihr Wille nicht umgesetzt wird – oder im Zweifel doch noch eine gerichtliche Betreuung angeordnet wird.
Wir beraten Sie persönlich und helfen Ihnen, eine Patientenverfügung zu erstellen, die auch im Ernstfall trägt.
Jetzt beraten lassenWas wir für Sie tun
Eine Patientenverfügung sollte nicht einfach nur „ausgefüllt“ werden. Sie sollte zu Ihrem Leben, Ihren Werten und Ihrer Familiensituation passen.
- Persönliche Beratung durch erfahrene Fachanwältinnen für Erbrecht
- Prüfung und Anpassung vorhandener Patientenverfügungen
- Individuelle Formulierungen, die medizinisch und juristisch Bestand haben
- Auf Wunsch: Kombination mit Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und erstellen gemeinsam eine Verfügung, die wirklich zu Ihnen passt – rechtlich sicher und menschlich verantwortungsvoll.
Termin vereinbaren – eigene Wünsche durchsetzen
Sie möchten eine Patientenverfügung erstellen oder überprüfen lassen?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf – wir beraten Sie verständlich, individuell und mit langjähriger Erfahrung im Erbrecht.
Schlottke-Wegner – Reinarz
Fachanwalts- und Mediationskanzlei
für Familienrecht
Böhmerstraße 3
60322 Frankfurt am Main
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Eine Vorsorgevollmacht ist oft nur ein Baustein für eine umfassende rechtliche Absicherung. In diesen Bereichen beraten wir Sie ebenfalls persönlich und rechtssicher.