Ihre Anwältinnen für Umgangsrecht in Frankfurt
Wie werden Besuchszeiten, Ferien und Alltag geregelt? – Wir helfen, tragfähige Lösungen im Sinne Ihres Kindes zu finden.
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Was ist Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht ist das Recht – und gleichzeitig die Pflicht – eines Kindes auf Kontakt mit beiden Elternteilen. Ziel ist es, die Bindung des Kindes zu beiden Eltern zu fördern, aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen.
Nicht nur Eltern, auch Großeltern, Geschwister oder andere enge Bezugspersonen können ein Umgangsrecht haben, wenn dies dem Wohl des Kindes dient.
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Wenn Eltern sich nicht einigen – Umgang vor Gericht
Können sich die Eltern nicht auf eine Regelung verständigen, entscheidet das Familiengericht über den Umfang und die Ausgestaltung des Umgangs.
Ein Umgangsausschluss ist nur in Ausnahmefällen möglich – etwa wenn das Kindeswohl durch den Umgang konkret gefährdet wäre.
In besonderen Situationen kann auch ein begleiteter Umgang angeordnet werden, z. B. bei Vertrauensverlust, Entfremdung oder Gefährdungssituationen.
Betreuungs- und Umgangsmodelle im Überblick
Die Wahl des Betreuungsmodells hängt immer vom Einzelfall ab.
Entscheidend ist stets das Kindeswohl.
Residenzmodell
Das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil, der andere hat ein regelmäßiges Umgangsrecht (z. B. an Wochenenden und in den Ferien).
Das häufigste Modell
asymmetrisches Wechselmodell
Das Kind lebt abwechselnd bei beiden Eltern – entweder zu gleichen Teilen (50/50) oder mit einem Elternteil als Schwerpunkt.
Beide Eltern übernehmen Verantwortung in vergleichbarem Umfang.
Nestmodell
Das Kind bleibt im gemeinsamen Haushalt („Nest“), die Eltern wechseln sich mit dem Aufenthalt dort ab.
Emotional aufwendig, organisatorisch anspruchsvoll.
Häufig gestellte Fragen zum Umgangsrecht
Hier finden Sie Antworten auf einige häufige Anliegen.
Worin unterscheidet sich das Umgangsrecht vom Sorgerecht?
Das Umgangsrecht regelt den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern oder anderen Bezugspersonen.
Das Sorgerecht umfasst dagegen das Recht und die Pflicht zur Sorge für das Kind – also z. B. Entscheidungen zur Gesundheit, Schule oder Aufenthaltsort.
Ein Elternteil kann kein Sorgerecht haben, aber trotzdem ein Recht auf Umgang.
Kann der Umgang verweigert oder eingeschränkt werden?
Grundsätzlich ja – aber nur, wenn das Kindeswohl durch den Kontakt gefährdet wäre.
Ein kompletter Umgangsausschluss ist nur in besonders schwerwiegenden Fällen zulässig und muss vom Familiengericht angeordnet werden.
Was ist begleiteter Umgang?
Beim begleiteten Umgang findet der Kontakt zwischen Kind und Elternteil unter Aufsicht statt – z. B. durch eine Fachkraft beim Jugendamt. Dies kann sinnvoll sein, wenn ein Vertrauensaufbau nötig ist oder Schutzbedenken bestehen.
Termin vereinbaren und Umgangsrecht klären
Wir beraten Sie persönlich, verständlich und lösungsorientiert.
Schlottke-Wegner – Reinarz
Fachanwalts- und Mediationskanzlei
für Familienrecht
Böhmerstraße 3
60322 Frankfurt am Main
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