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Ihre Anwältinnen für Erbrecht in Frankfurt

Erben und Vererben betrifft uns alle – doch die rechtlichen Folgen sind oft komplex und mit vielen Fragen verbunden: Wer bekommt was? Wie regelt man den Nachlass? Und wie lassen sich Konflikte vermeiden oder Steuern sparen?

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Erbrecht betrifft alle – aber nicht alle sind vorbereitet

Viele Menschen regeln ihren Nachlass zu spät – oder gar nicht.
Die Folge sind oft Streit, finanzielle Belastungen und Unsicherheit bei den Angehörigen.

Typische Fragen im Erbrecht:

    Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?

    Wie sichere ich meinen Ehepartner oder meine Kinder ab?

    Wie hoch ist der Pflichtteil, und wer bekommt ihn?

    Wie kann ich Steuern sparen und Streit vermeiden?

    Welche Unterschiede gibt es zwischen Testament und Erbvertrag?

    Was muss ich bei Patchwork-Familien beachten?

Eine durchdachte Nachlassregelung sorgt für Klarheit, Rechtssicherheit und Frieden innerhalb der Familie.

Ihr direkter Weg zu uns

Sagen Sie uns mit welchem Anliegen wir Ihnen weiterhelfen können und wir melden uns kurzfristig bei Ihnen.

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Unsere Leistungen im Erbrecht

Als erfahrene Fachanwältinnen für Erbrecht begleiten wir Sie bei allen Fragen rund um Vermögensnachfolge, Testament, Vorsorge und Konfliktvermeidung – mit Fachkompetenz und Fingerspitzengefühl. Wir beraten und vertreten Sie u. a. bei:

    Gestaltung und Prüfung von Testamenten und Erbverträgen

    Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen

    Nachlassplanung mit Blick auf Steuervorteile

    Erbfolgeklärung bei Patchwork- und Mehrgenerationenfamilien

    Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften

    Begleitung bei Schenkungen zu Lebzeiten

    Regelung von Unternehmensnachfolge und Immobilienvererbung

Ob es um die Sicherung Ihres letzten Willens geht oder um die Klärung schwieriger familiärer Konstellationen – wir stehen Ihnen kompetent und lösungsorientiert zur Seite.

Warum wir die richtige Kanzlei für Ihr Erbrecht sind

Entscheidungen im Erbrecht sind oft sensibel – rechtlich wie emotional. Wir begleiten Sie mit Fachkompetenz, Erfahrung und dem Blick für das Menschliche.

Wir nehmen uns Zeit – für Ihre Wünsche, Ihre Situation und Ihre rechtssichere Lösung.

Darauf können Sie sich verlassen:

  • Spezialisierte Fachanwältinnen für Erbrecht mit langjähriger Erfahrung
  • Verständliche Beratung, auch bei komplexen familiären Situationen
  • Individuelle Lösungen statt Standardformulare
  • Vorausschauende Planung – für Streitvermeidung und klare Verhältnisse
  • Vertrauensvolle Begleitung, auch in schwierigen Zeiten

Terminvereinbarung zur Erstberatung im Erbrecht

Sie möchten Ihre Nachlassregelung rechtzeitig und rechtssicher gestalten? Oder benötigen Sie Unterstützung bei erbrechtlichen Streitigkeiten oder Pflichtteilsfragen? Wir beraten Sie persönlich, klar und auf Augenhöhe – mit über 15 Jahren Erfahrung im Erbrecht.

Schlottke-Wegner – Reinarz
Fachanwalts- und Mediationskanzlei
für Familienrecht
Böhmerstraße 3
60322 Frankfurt am Main

Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht

Viele Mandantinnen und Mandanten kommen mit ähnlichen Fragen zu uns.
Hier finden Sie erste Antworten – und natürlich beraten wir Sie gerne persönlich.

Was passiert, wenn kein Testament vorhanden ist?

Dann greift die gesetzliche Erbfolge – oft mit Ergebnissen, die nicht im Sinne der Verstorbenen gewesen wären.

Was ist der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag?

Ein Testament ist einseitig und jederzeit widerrufbar. Ein Erbvertrag wird zwischen mehreren Personen geschlossen und ist verbindlicher.

Was ist der Pflichtteil – und wer hat Anspruch darauf?

Pflichtteilsberechtigt sind z. B. Kinder, Ehepartner und ggf. Eltern. Sie erhalten eine Geldzahlung in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils – auch bei Enterbung.

Wie kann ich meine Erben steuerlich entlasten?

Durch Schenkungen zu Lebzeiten, die richtige Verteilung des Vermögens und Nutzung der Freibeträge – am besten mit frühzeitiger Beratung.

Wie kann ich Streit unter meinen Erben vermeiden?

Mit einer klaren, durchdachten und rechtssicheren Regelung – etwa über ein Testament mit konkreten Verfügungen oder eine Erbteilsregelung.