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Ihre Anwältinnen für einen Ehevertrag in Frankfurt

Ein Ehevertrag vermeidet Streitigkeiten und schützt vor wirtschaftlichen Nachteilen bei Scheidung oder Tod des Partners. Wir beraten Sie kompetent und einfühlsam zu allen Regelungsmöglichkeiten.

Jetzt Ehevertrag Besprechen

Warum ein Ehevertrag?

Viele Paare empfinden das Thema als unangenehm oder unromantisch. Häufig hören wir Sätze wie:

  • Einen Ehevertrag brauchen wir doch gar nicht – wir vertrauen einander.
  • Wenn man einen Ehevertrag abschließt, geht man ja schon von der Scheidung aus.
  • Wir regeln das im Fall der Fälle dann schon irgendwie.

Diese Einwände sind nachvollziehbar – dennoch gilt: Ein Ehevertrag ist kein Zeichen des Misstrauens, sondern ein Zeichen von Verantwortung. Er schafft Klarheit und schützt beide Seiten – auch in emotional belastenden Situationen wie einer Trennung oder einem Todesfall.

Ihr direkter Weg zu uns

Sie möchten einen Ehevertrag abschließen oder sich grundsätzlich zu Regelungsmöglichkeiten informieren?
Wir beraten Sie transparent, persönlich und individuell.

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Eheverträge können auch während der Ehe geschlossen werden

Ein Ehevertrag muss nicht zwingend vor der Hochzeit geschlossen werden.

Er kann auch während der Ehe, oder sogar nach einer Trennung vereinbart werden.

In diesen Fällen spricht man oft von einer Scheidungsfolgenvereinbarung – auch sie kann notariell beurkundet werden und für Klarheit sorgen.

Zusammenarbeit mit Notariaten im Frankfurter Westend

Ein Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung.

Wir arbeiten eng mit erfahrenen Notariaten im Frankfurter Westend zusammen.

So können wir für Sie eine umfassende rechtliche Vorbereitung übernehmen – und der Notartermin selbst konzentriert sich auf das Wesentliche.

Häufige Fragen rund um den Ehevertrag

Viele Paare haben ähnliche Fragen, wenn es um die rechtliche Gestaltung ihrer Ehe geht.
Hier beantworten wir einige der häufigsten Punkte – kompakt und verständlich.

Was kann in einem Ehevertrag geregelt werden?

In einem Ehevertrag können z. B. folgende Punkte individuell vereinbart werden:

  • Zugewinnausgleich
  • Unterhaltspflichten
  • Altersvorsorgeausgleich
  • Regelungen zum nachehelichen Unterhalt
  • Vermögensaufteilung im Fall der Trennung

Worin unterscheiden sich eine Scheidungsfolgenvereinbarung und ein Ehevertrag?

Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden.
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung wird meist nach der Trennung getroffen – sie regelt konkret, was im Fall der Scheidung gelten soll.

Welche formellen Voraussetzungen gelten?

Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, damit er wirksam ist.
Wir bereiten den Vertragsentwurf rechtlich fundiert vor und begleiten Sie auf Wunsch auch zum Notartermin.

Termin vereinbaren und Ehevertrag besprechen

Sie möchten wissen, ob ein Ehevertrag in Ihrer Situation sinnvoll ist – und was darin geregelt werden kann? Wir beraten Sie individuell, verständlich und mit dem Blick auf Ihre Lebensrealität.

Schlottke-Wegner – Reinarz
Fachanwalts- und Mediationskanzlei
für Familienrecht
Böhmerstraße 3
60322 Frankfurt am Main