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Wer darf für ein Kind Entscheidungen treffen – und was gehört eigentlich alles dazu? Die elterliche Sorge umfasst sowohl die Personensorge als auch die Vermögenssorge sowie die rechtliche Vertretung eines minderjährigen Kindes.
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Was bedeutet Sorgerecht konkret?
Das Sorgerecht regelt, wer für ein minderjähriges Kind Entscheidungen treffen darf – und in welchen Lebensbereichen. Es besteht aus drei zentralen Bereichen:
Personensorge: z. B. Entscheidungen zu Gesundheit, Bildung, Freizeit, Aufenthaltsort, Mediennutzung
Vermögenssorge: Verwaltung des Vermögens des Kindes, z. B. Sparbücher, Konten, Verträge
Rechtliche Vertretung: z. B. bei Behörden, Schulen, Gerichten
Das Sorgerecht bedeutet Verantwortung – für die Entwicklung, das Wohl und den Schutz des Kindes in allen Lebenslagen.
Auch wenn Eltern getrennt leben, bleibt das gemeinsame Sorgerecht oft bestehen – die Ausgestaltung hängt vom Einzelfall ab.
→ Diese Aspekte behandeln wir in den nächsten Abschnitten.
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Wer hat das Recht auf Sorgerecht?
In Deutschland liegt das Sorgerecht grundsätzlich bei beiden Eltern gemeinsam – wenn sie bei der Geburt des Kindes verheiratet sind.
Auch wenn die Eltern nach der Geburt heiraten oder eine gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben, entsteht gemeinsames Sorgerecht.
Im Falle von nicht verheirateten Eltern
Sind die Eltern nicht verheiratet und geben keine gemeinsame Sorgeerklärung ab, liegt das Sorgerecht allein bei der Mutter. In diesem Fall kann der Vater beim Familiengericht die Übertragung des gemeinsamen Sorgerechts beantragen. Das Gericht prüft dann, ob das gemeinsame Sorgerecht dem Wohl des Kindes dient – dies ist in der Regel der Fall.
- Verheiratet
gemeinsames Sorgerecht - Heirat nach Geburt
gemeinsames Sorgerecht - Nicht verheiratet
Sorgerecht nur bei Mutter (wenn keine Erklärung)
Sorgerecht nach Trennung oder Scheidung
Auch nach einer Trennung behalten beide Elternteile in der Regel das gemeinsame Sorgerecht. Im Alltag trifft jedoch meist der Elternteil, bei dem das Kind hauptsächlich lebt, die Entscheidungen in alltäglichen Dingen – z. B.:
Schul- und Freizeitgestaltung
Mediennutzung
Mediennutzung
Essgewohnheiten
Urlaubsplanung
Bei grundlegenden Entscheidungen (z. B. Schulwechsel, medizinische Eingriffe) ist weiterhin die Zustimmung beider Elternteile erforderlich.
In bestimmten Fällen – etwa bei schwerwiegenden Konflikten oder Kommunikationsproblemen – kann ein Antrag auf alleinige elterliche Sorge gestellt werden.
Das Familiengericht entscheidet dann, was dem Wohl des Kindes entspricht.
Wann endet das Sorgerecht?
Das Sorgerecht endet in folgenden Fällen
mit der Volljährigkeit des Kindes (ab dem 18. Geburtstag)
bei einer Adoption durch andere Personen
im Todesfall des Kindes
In diesen Fällen erlischt die elterliche Sorge automatisch – es ist kein gesonderter Antrag erforderlich.
Häufig gestellte Fragen zum Sorgerecht
Was ist der Unterschied zwischen Sorgerecht und Umgangsrecht?
Das Sorgerecht umfasst dagegen das Recht und die Pflicht zur Sorge für das Kind – also z. B. Entscheidungen zur Gesundheit, Schule oder Aufenthaltsort.
Das Umgangsrecht regelt den persönlichen Kontakt des Kindes zu seinen Eltern oder anderen Bezugspersonen.
Ein Elternteil kann kein Sorgerecht haben, aber trotzdem ein Recht auf Umgang.
Kann ich das alleinige Sorgerecht beantragen?
Ja – das ist möglich, wenn eine Zusammenarbeit der Eltern nicht mehr funktioniert oder das Kindeswohl gefährdet ist. Das Familiengericht entscheidet im Einzelfall, ob eine Übertragung sinnvoll ist.
Darf ich mit meinem Kind einfach umziehen?
Nicht ohne Weiteres. Bei gemeinsamem Sorgerecht muss der andere Elternteil zustimmen – vor allem bei Umzügen mit Auswirkungen auf Schule, Betreuung oder den Umgang.
Was ist eine Sorgeerklärung?
Eine Sorgeerklärung ist eine offizielle Erklärung beider Elternteile, dass sie das Sorgerecht gemeinsam ausüben wollen – zum Beispiel, wenn sie nicht verheiratet sind. Sie wird beim Jugendamt beurkundet.
Was passiert, wenn wir uns nicht einig werden?
Dann hilft oft eine Beratung oder Mediation. Wenn keine Einigung möglich ist, kann das Familiengericht eine Entscheidung treffen – immer mit Blick auf das Kindeswohl.
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Schlottke-Wegner – Reinarz
Fachanwalts- und Mediationskanzlei
für Familienrecht
Böhmerstraße 3
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